BRAK Online-Fortbildung für Fachanwälte anerkannt
Rechtsanwaltskammer Köln erkennt Bestehen der elektronischen Abfragemodule als Fortbildung nach § 15 FAO an.
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Weitere Informationen hierzu finden Sie in einem Interview mit der Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Köln.
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Die Fachanwaltsordnung verpflichtet in ihrem § 15 FAO jeden der über 30.000 Fachanwälte, sich mindestens 10 Stunden im Jahr fortzubilden. Dies geschah bisher meistens durch die Teilnahme an Seminaren oder Tagungen. Nunmehr ist mit der Teilnahme an dem Abfragemodul der BRAK Online-Fortbildung erstmals auch eine elektronische Fachanwaltsfortbildung möglich.

Als erste deutsche Rechtsanwaltskammer hat die Rechtsanwaltskammer Köln jetzt die Teilnahme an der BRAK Online-Fortbildung aus dem Hause Wolters Kluwer Deutschland (Verlage Carl Heymanns, Luchterhand und Werner) als Fortbildung für Fachanwälte im Sinne des § 15 FAO anerkannt.

Wer im Rahmen des Abonnements der BRAK Online-Fortbildung, die von Wolters Kluwer Deutschland in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) herausgegeben wird, seine Fortbildung mit dem Bestehen des vierteljährlichen Abfragemoduls nachweist, erhält pro Abfragemodul 2 Stunden als Fachanwaltsfortbildung anerkannt. Maximal können also mit den vier Abfragemodulen eines Jahres 8 der 10 notwendigen Fortbildungsstunden nachgewiesen werden.


Axel C. Filges Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer


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